Profession Pflege muss im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen
Der vorliegende Entwurf des Digital-Gesetzes wird als positiver erster Schritt für die Digitalisierung in der Pflege anerkannt. Es wird betont, dass die digitale Transformation die Pflegeprofession und ihre Leistungen stärker berücksichtigen sollte. Die Notwendigkeit einer digitalen Vernetzung, Interoperabilität und verbindlicher Schnittstellen, insbesondere im ambulanten Pflegesektor, wird unterstrichen. Die Möglichkeit für Pflegefachpersonen, Videosprechstunden durchzuführen, wird als entscheidend für sektorenübergreifende Versorgungsprozesse, besonders in ländlichen Gebieten, hervorgehoben. Die Einbeziehung pflegefachlicher Aspekte in die elektronische Patientenakte wird als Schlüsselfaktor für umfassende, personenzentrierte Versorgung betrachtet. Die Pflegeprofession sollte aktiv in die Gremien zur Digitalisierung eingebunden werden.
Die vollständige Meldung des Deutschen Pflegerates lesen Sie hier: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/profession-pflege-muss-im-mittelpunkt-der-digitalisierung-stehen