Hebammen­hilfe­vertrag: DHV erzielt Ver­bes­se­run­gen für Beleg­hebammen

Hebammen­hilfe­vertrag: DHV erzielt Ver­bes­se­run­gen für Beleg­hebammen

17. März 2026 Uncategorized 0

Seit dem 1. November 2025 belastet der neue Hebammenhilfevertrag Beleghebammen finanziell. Nach monatelangen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erzielte der Deutsche Hebammenverband (DHV) unter Präsidentin Annika Wanierke nun Verbesserungen. Ab 1. April 2026 können Beleghebammen wieder ungeplante ambulante Leistungen im Kreißsaal abrechnen, der 1:1-Zuschlag gilt flexibler bei Hebammenwechseln, bürokratische Hürden wie Quittierungspflichten für Telefonberatungen entfallen, und Versicherungsbestätigungen wurden angepasst, um Fehler zu vermeiden. Die Änderungen mildern finanzielle Einbußen, sind aber nur ein Übergangslösung. Ziel bleibt ein fairer, auskömmlicher Hebammenhilfevertrag ab 1. Januar 2028 mit stärkerer Selbstverwaltung der Hebammen.

Die vollständige Pressemitteilung des Deutschen Hebammenverbandes lesen Sie unter: Hebammen­hilfe­vertrag: DHV erzielt Ver­bes­se­run­gen für Beleg­hebammen – Deutscher Hebammenverband