Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet
Der DPR bewertet das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege als bedeutenden Fortschritt für die Professionalisierung der Pflege. Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufs- und sozialrechtlich klar definiert und Pflegefachpersonen erhalten die Möglichkeit, bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich auszuüben. Dies umfasst u. a. die Versorgung chronischer Erkrankungen sowie Aufgaben der Prävention. Der DPR betont die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten, verbindlicher Umsetzungsfristen und einer gesicherten Finanzierung. Zudem fordert er einheitliche Weiterbildungs-, Abrechnungs- und digitale Strukturen sowie eine gleichberechtigte Einbindung pflegerischer Akteure in regulatorische Entscheidungsprozesse.
Die vollständige Pressemitteilung des Deutschen Pflegerates lesen Sie unter: https://deutscher-pflegerat.de/profession-staerken/pressemitteilungen/gesetz-zur-befugniserweiterung-verabschiedet-wichtiger-schritt–jetzt-zaehlt-die-umsetzung
